Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln
1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Express Travel International AG für von Express Travel International veranstaltete Reisearrangements oder andere von Express Travel International im eigenen Namen angebotenen Leistungen.
1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von Express Travel International vermittelten „Nur-Flug-Arrangements“ (wie z.B. APEX/ PEXFlugscheine) und Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigenen Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist Express Travel International nicht Ihre Vertragspartei. Gleiches gilt, für Leistungen, welche durch Drittunternehmen im Ägypten-Prospekt beworben werden („Anzeige“) wie Ausflüge, Tauchkurse, Golf, Surfen und für vor Ort gebuchten Leistungen. Sie schliessen die Verträge direkt mit den entsprechenden Unternehmen ab.
2. Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen und Express Travel International AG abgeschlossen wird
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Express Travel International kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung durch Express Travel International oder die Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Express Travel International wirksam. Express Travel International kann nur Anmeldungen akzeptieren, welche durch eine von Express Travel International ermächtigte/ ernannte Buchungsstelle erfolgen.
2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.
3. Leistungen
3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden, die von den Leistungsbeschreibungen im Prospekt oder von den Reisebedingungen abweichen, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von Express Travel International schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von Express Travel International beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Prospekt. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer (in Schweizer Franken). Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.
4.2 Zahlung
4.2.1 Anlässlich des Vertragsabschlusses ist eine Anzahlung von 25 % des gesamten Reisepreises zu leisten.
4.2.2 Der restliche Reisepreis hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
4.2.3 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung und nach nutzlosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist ist Express Travel International berechtigt die Reiseleistungen zu verweigern und die Annullierungskosten nach Ziffer 5 einzufordern.
4.3 Kurzfristige Buchungen Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Gebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Ziffer 4.2.3 gilt analog.
4.4 Buchungsgebühren, Express Travel International Gebühren Falls Sie ein „Nur-Landarrangement“ (ohne Hin und/ oder Rücktransport ab Schweiz) buchen möchten, erheben wir eine Buchungsgebühr von CHF. 60.- pro Person, maximal CHF 120.- pro Auftrag; die gleiche Regelung gilt für „Nur-Hotel-Buchungen“ bis zu drei Nächten
4.5 Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation erheben kann.
5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)
5.1 Allgemeines Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Express Travel International oder Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind Express Travel International resp. der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
5.2 Bearbeitungsgebühr Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderungen der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Person CHF 60.- pro Auftrag, maximal CHF 120.- als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. Ziffer 5.3). Bei Änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen, Ziffer 5.3. Diese Bearbeitungsgebühren werden in der Regel nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.
5.3 Annullierungskosten
5.3.1 Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2) werden folgende Annullierungskosten erhoben: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Pauschalpreises; ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Pauschalpreises; ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 65% des Pauschalpreises; ab 6. Tag bis 1. Tag vor Abreise 80% des Pauschalpreises; bei Nichtantritt der Reise („No-show“) am Abreisetag 100% des Pauschalpreises.
5.3.2 Abweichende Annullierungskosten sind bei der jeweiligen Programmausschreibung zu finden.
5.3.3 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
5.4 Annullierungskostenversicherung Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet
5.5 Ersatzreisender Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig bis zwei Tage vor Reisebeginn (Abreisetag nicht mitgerechnet). Siehe zu den Fristen auch Abs. 4 und 5. Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2) und allfällig entstehende Mehrkosten (Rückfragen bei Leistungserbringern, staatlichen Stellen usw.) sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des Reisepreises, die Bearbeitungsgebühr und allfällige Mehrkosten. Express Travel International orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann (in der Hochsaison kann dies einige Tage dauern); bei Reisen mit Teilnahmebedingungen ist eine Überprüfung notwendig. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziffer 5.2 f.).
6. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich
6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss Express Travel International behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.
6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen können sich aus a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge); b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder c) Wechselkursänderungen ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu. Massgebendes Datum der Preiskalkulation ist Juni 2019
6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn Express Travel International behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Express Travel International bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Express Travel International orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen; b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet; c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag schriftlich übergeben). Die unter Ziffer 16.6 und 16.7 genannten Änderungen sind keine erheblichen Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes und begründen keine Rechte nach vorliegender Ziffer 6.4.
7. Reiseabsage durch Express Travel International
7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen Express Travel International ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Express Travel International Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.2 f. und weitere Schadenersatzforderungen.
7.2 Höhere Gewalt, Streiks, unvorhersehbare Ereignisse Sollten unvorhersehbare Ereignisse, höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks usw. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Express Travel International die Reise absagen.
8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
8.1 Express Travel International kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird. Dies betreffend insbesondere (aber nicht nur) Nilkreuzfahrten und Rundreisen.
8.2 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Express Travel International den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen (s. Ziffer 11).
9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie Express Travel International nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Express Travel International-Reiseleitung, die örtliche Express Travel International-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten- Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.
10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben oder Schaden erleiden
10.1 Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Express Travel International-Reiseleitung, der örtlichen Express Travel International-Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
10.2 Die Reiseleitung, die örtliche Express Travel International- Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen Express Travel International-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. - Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. Sollten Sie wider Erwarten weder die Express Travel International- Reiseleitung, die örtliche Express Travel International-Vertretung oder den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
10.3 Selbstabhilfe Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Express Travel International ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1 und 10.2) verlangt (s. Ziffer 11).
10.4 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Express Travel International geltend machen Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Express Travel International geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Express Travel International unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Express Travel International- Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10.5 Verwirkung Ihrer Ansprüche Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1 und 10.2 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte wie auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages oder Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.
11. Haftung von Express Travel International
11.1 Allgemeines Express Travel International vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der Express Travel International-Reiseleitung, der örtlichen Express Travel International-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Express Travel International nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
11.2.2 Haftungsausschlüsse Express Travel International haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Express Travel International, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Express Travel International ausgeschlossen.
11.2.3 Personenschäden Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Express Travel International im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
11.2.4 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.) Bei andere Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Express Travel International auf maximal den zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
11.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Kommunikationsmittel, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. - In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. - Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. - Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch dieser Gegenstände haftet Express Travel International nicht.
11.2.6 Bus-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw. Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Witterungsverhältnissen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
11.3 Veranstaltungen während der Reise Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Express Travel International ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Dies gilt insbesondere auch für Leistungen, welche durch Drittunternehmen im Ägypten-Prospekt beworben werden („Anzeige“) wie Ausflüge, Tauchkurse, Golf, Surfen und für vor Ort gebuchten Leistungen.
11.4 Ausservertragliche Haftung Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen, vorbehalten blieben tiefere Haftungslimiten und Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
11.5 Vertane Ferienzeit, Frustrationsschäden, Strafschadenersatz Die Haftung für vertane Ferienzeit, Frustrationsschäden, usw. sowie für Strafschadenersatz (punitive damages) ist unter jedem Rechtstitel ausgeschlossen.
12. Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Express Travel International empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra- Rückreisekosten-Versicherung usw.
13. Einreise-, Visa- & Gesundheitsvorschriften
13.1 Im Reisekatalog finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten mögen sich um die nötigen Formalitäten kümmern. Nähere Auskunft gibt die Botschaft der arabischen Republik Ägypten, an der Elfenauweg 61 in 3006 Bern. Die Telefon- und Faxnummer der Konsularabteilung lautet Tel. 031 352 80 55, Fax 031 352 06 25. Für die Einreise nach Ägypten ist ein Visum zwingend vorgeschrieben. Hierfür benötigen Schweizer Bürger einen gültigen Pass (ohne Stempel von Israel). Die Einreisepapiere müssen für Schweizer Touristen noch mindestens 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. Das Visum ist bei der Einreise in Ägypten am Flughafen erhältlich. Die Visums-/Einreisegebühr beträgt derzeit ca. € 30.00 pro Person und ist nicht im Reisepreis inbegriffen. Bürger anderer Staaten erkundigen sich bei Ihrer Buchungsstelle resp. dem ägyptischen Konsulat über die für sie gültigen Einreisebestimmungen.
13.2 Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
13.3 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
13.4 Express Travel International macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. - Gleichfalls weist Sie Express Travel International ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Warenund anderer Einfuhren hin.
14. Einfindungszeiten auf den Flughäfen und Rückbestätigung von Flugscheinen
Express Travel International macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in den Reiseunterlagen angegebenen Einfindungszeiten auf den Flughäfen (Check-In-Zeiten) unbedingt einzuhalten sind. Bei einem verspäteten Check-In verlieren Sie Ihren Transportanspruch und allfällig weitere Rechte. Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. - Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
15. Datenschutz
Express Travel International verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Pflege laufender Kundenbeziehungen. Dem Datenschutz entsprechend, werden persönliche Daten der Kunden und alle Buchungsdaten mit äusserster Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken schliesst Express Travel International ausdrücklich aus.
16. Diverse Bestimmung
16.1 Reisezeiten: Die im Prospekt angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten oder Hotels übereinstimmen. Flug-, Reisezeiten und Programmverlauf werden vom Veranstalter unverbindlich mitgeteilt, es sei denn, Express Travel International sichert diese gesondert schriftlich zu.
16.2 Gepäck: Jeder zahlende Gast kann 20 kg Reisegepäck frei mitnehmen. Schäden infolge von Verlust, Beschädigung oder Fehlleitung von Gepäck sind unverzüglich der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Es wird empfohlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen.
16.3 Die Beförderung von Tieren ist grundsätzlich nicht möglich.
16.4 Dreibettzimmer und Doppelzimmer, die mit Mehrpersonenbelegung (bsp. 2 Erwachsene und 2 Kinder) gebucht werden, sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbett/ en, sofern nicht ausdrücklich in der Hotelausschreibung die dritte Schlafgelegenheit als Gästebett ausgeschrieben wird.
16.5 Die Altersbegrenzungen bei Kinderfestpreisen bezieht sich ausschliesslich auf das Alter des Kindes bei Reiseantritt und Reisezeitraum, nicht auf das Alter des Kindes bei Reiseanmeldung. Mitreisende Kinder, die bei Reiseantritt und Reisezeitraum bereits älter als 13, bzw. 15 Jahre sind, haben den Preis für Erwachsene zu zahlen. Die Altersbegrenzung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Hotelausschreibung.
16.6 Flugdurchführung: Änderungen der Flugzeiten, des Flugweges und der Fluggesellschaft können jederzeit, auch kurzfristig und ohne vorherige Informationen des Fluggastes, soweit für ihn zumutbar, vorgenommen werden. Direkt- oder Nonstop-Flüge können jederzeit in Umsteigeverbindungen geändert werden. In besonderen Fällen, z.B. Wetter, behördliche Vorgaben, technischen Problemen, können Beförderungen auf Teilstrecken ersatzweise mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.
16.7 Reiseverlauf: Express Travel International behält sich vor, von dem im Katalog genannten Reiseverlauf abzuweichen, ohne dass der Kunde hieraus ein Anspruch ableiten kann; dies gilt insbesondere hinsichtlich des Verlaufs der Nilkreuzfahrten und der sich davor und/ oder danach gebuchten weiteren Leistungen. Der Einsatz eines Ersatzschiffes gleicher Ausstattung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Sofern im Katalog einzelne Schiffe beispielhaft erwähnt werden, gelten die im Katalog beschriebenen Ausstattungsmerkmale nicht als von Express Travel International zugesicherte Eigenschaften. Express Travel International ist nicht verpflichtet, die im Katalog genannten Schiffe zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dies wäre in der Reisebestätigung ausdrücklich zugesichert.
16.8 Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleich lautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.
17. Reisegarantie
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert ihnen die Sicherstellung ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei ihrer Buchungsstelle oder unter www. garantiefonds.ch
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Express Travel International ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
18.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder dieser Bestimmungen. In einem solchen Fall eine Regelung zu finden, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
18.3 Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt der Sitz von Express Travel International AG in Zürich (Schweiz).
Stand: Januar 2021, Änderungen vorbehalten
Veranstalter:
Express Travel International AG
Eggbühlstrasse 36
CH-8050 Zürich
Tel.: +41 43 336 00 50 Fax: +41 43 336 00 59
Geschäftsführer: Michael Grütter