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Einreise & Visum

Einreisebestimmungen für Ägypten

Einreisebestimmungen & Visum Ägypten

Visapflicht in Ägypten

Wenn Sie Ferien nach Ägypten planen, beachten Sie die Visumpflicht. Wir empfehlen das beantragen eines E-Visums, welches mindestens 7 Tage vor Reiseantritt nach Ägypten beantragt werden sollte. Es handelt sich um ein Visum für touristische Zwecke. Dieses kann alternativ auch bei der Einreise gegen eine Gebühr von ca. 30.- Euro ausgestellt werden.

Gültigkeit des e-Visums

Das elektronische Reisevisum für Ägypten wird von der ägyptischen Regierung ausgestellt und ist bis zu drei Monaten gültig. Dabei können Sie zwischen dem Einfach-Visum (30 Tage Gültigkeit) und dem Mehrfach-Visum (90 Tage gültig, allerdings dürfen Sie sich trotzdem nur 30 Tage lang im Land aufhalten).

Passbestimmungen

Für die Einreise benötigen Sie einen gülitgen Reisepass, der bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein muss. Für das beantragen des oben genannten E-Visums wird eine mindest Gültigkeit des Reisepasses von 8 Monaten benötigt. Auch der Notpass wird in Ägypten akzeptiert. 

Als minderjährige Person (bis 18 Jahre), empfehlen wir zusätzlich zum Reisepass eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, wenn die Person ohne dessen Begleitung verreist.

Passbestimmungen für Kinder

Alle Kinder (ab Geburt) benötigen zum Grenzübertritt einen eigenen Reisepass bei Reisen ins Ausland. Miteintragungen von Kindern werden nicht anerkannt. Das notwendige Visum erhalten Sie als Schweizer Bürger am Zielflughafen.

Nicht-Schweizer Bürger

Reisende anderer Staatsangehörigkeit sollten sich rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat erkundigen. 
Botschaft der arabischen Republik Ägypten, an der Elfenauweg 61, 3006 Bern, Tel. 031 352 80 12

Bitte beachten Sie, dass es bei Reisen auf den Sinai für Schweizer Bürger unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, ein kostenloses „Sinai Only“-Visum ausgestellt zu bekommen. Die o.a. Einreisebestimmungen für Ägypten gelten uneingeschränkt auch für den Sinai.

Die letztendliche Sorgfaltspflicht zur Erfüllung der Einreisebestimmungen am Abreisetag obliegt dem Reisenden.